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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vorlage Hotelverband Deutschland)

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Chalets zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Chalets (Chaletaufnahmevertrag).

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des

Chalets in Textform, wobei § 540 Ab-satz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, – Partner, Verjährung

Vertragspartner sind das Chalet und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Chalet zustande. Dem Chaletbesitzer steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

Alle Ansprüche gegen das Chalet verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Chalets beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlungen

Die Chalet Eigentümer sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Chalets zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Chalets an Dritte.

Der vereinbarte Preis wird i.d.R. 21 Tage vor Anreise fällig. Nur bei ganz kurzfristigen Buchungen bis zur Anreise/  zum Anreisetag per Überweisung oder in bar vor Ort.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Chalets oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Chalet Eigentümer dem zustimmen.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtanreise/NoShow)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Chalet Eigentümern geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Chalet der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

Sofern zwischen dem Chalet Eigentümern und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Chalets auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Chalet ausübt.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Chalet einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Chalet den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

Individualbuchungen

bis 3 Tage vor Anreise: kostenfrei

3 bis 0 Tage vor Anreise: 90 % der vereinbarten Leistung

Gruppenbuchungen ab 4 Zimmer

Stornobedingungen wie Feiertage.

Feiertage

bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei

14 bis 0 Tage vor Anreise: 90% der vereinbarten Leistung

Rücktritt des Chalets

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Chalet in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Chalets mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Chalet gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Chalet ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Chalet berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

Höhere Gewalt oder andere vom Chalet nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

das Chalet begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Chalets in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Chalets zuzurechnen ist;

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

Der berechtigte Rücktritt des Chalets begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden von 15:00 bis 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Der Gast wird gebeten, telefonischen Kontakt mit dem Chalet Eigentümer aufzunehmen, wenn die Ankunftszeit nicht eingehalten werden kann. Ansonsten kann das Zimmer nach 16 Uhr weitervermietet werden.

Bei Spätanreisen ist vor Anreise telefonisch oder per Mail zu erfragen, ob dies möglich ist.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Chalet Eigentümern spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Haftung des Chalet Eigentümer

Das Chalet haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Chalets beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Chalets beruhen. Einer Pflichtverletzung des Chalets steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Chalets auftreten, wird das Chalet bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Sonstiges

Hunde sind gestattet, außer das Chalet stimmt in Ausnahmefällen dies ausdrücklich nicht vor Anreise des Gastes zu. Dies muss durch vorherige Absprache erfolgen. Es entstehen Zusatzkosten.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Chalets.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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