Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen für die Beherbergung in den „Chalets zum Ilsetal“, Mühlenstraße 19 in 38871 Ilsenburg/ Harz der Schültke & Schültke GbR
Mit der online Anfrage oder auch Anfrage per Mail bietet der Gast die „Chalets zum Ilsetal“ (im Folgenden kurz: Chalets), den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder -in/ Bucher –in auch für alle aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder –in/ Bucher –in, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er den Chalets gegenüber mit dem Gast zusammen als Gesamtschuldner. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Anmelder –in/ Bucher –in zustande. In dem Angebot ist der Mietpreis entsprechend der angefragten Personenzahl sowie die Endreinigung des Chalets sowie die Nebenkosten enthalten. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage/ Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und den Chalets verbindlich, wenn dies schriftlich rückbestätigt wird.
Um die Reservierung für den Gast verbindlich abzuschließen, bitten die Chalets um eine ca. 25 %-ige Anzahlung des Buchungswertes auf das Geschäftskonto der Schültke & Schültke GbR, IBAN DE11 8006 3508 5101 0429 01 bei der Harzer Volksbank eG. Nach erfolgtem Zahlungseingang erhält der Anmelder –in/ Bucher –in von den Chalets eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung. Erfolgt im Nachgang zur Buchungsbestätigung eine Stornierung durch den Gast, hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung der Anzahlung. Eine Stornierung hat stets in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Restzahlung des Gesamtpreises hat bis spätestens 30 Tage vor Anreise auf das v.g. Konto zu erfolgen, worüber der Gast ebenfalls eine Zahlungsbestätigung erhält. Storniert der Gast innerhalb der 30 Tage vor dem Anreisetag, so trägt er die Kosten in voller Höhe des Mietpreises gemäß Vertrag.
Bei Nichtinanspruchnahme ist der Gast verpflichtet, auch den vollen Mietpreis gem. Vertrag zu zahlen.
Unser Tipp: Sicher Urlaub machen – Storno ohne Risiko
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners ERGO Reiseversicherung, dem Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland.
Das Chalet wird Ihnen für den Zeitraum gem. schriftlicher Buchungsbestätigung in einem sauberen und gepflegten Zustand zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung ist nur für die vereinbarte Anzahl an Personen gem. Vereinbarung erlaubt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Die Betten sind für die Anzahl der Gäste frisch bezogen und jeder Gast erhält von uns ein sauberes Hand- und Duschtuch.
Der Gast ist verpflichtet, das Chalet und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln sowie ordnungsgemäß und besenrein freizugeben ( Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Geschirrspüler ausräumen bzw. abwaschen, Räumung der Asche aus dem Kaminofen). Für entstandene Schäden, die auch erst nach Abreise des Gastes festgestellt werden, wird dieser haftbar gemacht. Erfüllungsort ist Ilsenburg, Gerichtsstand Wernigerode.
Sie erhalten von uns 3 Tage vor Ihrem Reiseantritt eine „Gute Reise“-Mail mit weiteren Informationen und einem Link für den vorgezogenen Check-In. Sollten Sie hiermit Probleme haben, so bitten wir um Zusendung, Ihrer Postanschrift sowie die Vor- und Nachname mit Geburtsdatum aller Reiseteilnehmer, per Mail zur Ausstellung Ihrer Kurkarten innerhalb des Meldewesens .
Die Schlüsselübergabe des Chalets an den Gast erfolgt durch uns bzw. ein Teammitglied in persönlicher Form mit Einweisung am Anreisetag ab 15.00 – 17 Uhr.
Early Check In: Falls Sie schon frühzeitig anreisen und Ihr Chalet beziehen möchten, können wir Ihnen dies, nach vorherige Abstimmung, ab 13.00 Uhr zum Mehrpreis von 40 € ermöglichen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Ankunft unter der Tel.-Nr. 039452/86212 oder unter der Mobil-Nr. 0157/ 71277639, wann Sie voraussichtlich vor Ort sein werden.
Wir bitten Sie, Ihr Chalet am Abreisetag bis 10.00 Uhr freizugeben. Hierzu stimmen wir uns im Zuge der Anreiseformalitäten nochmal ab bzw. melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns unter v.g. Kontakt.
Late Check Out: Sofern Ihr Chalet am Abreisetag noch Frei zur Verfügung stehen sollte, können Sie Ihren Urlaub für 40 € bis 12.00 Uhr verlängern.
Die Unterbringung von Hunde im Chalet ist nur nach vorangegangener Zustimmung erlaubt, wobei die Hunde stets durch eine Person beaufsichtigt sein müssen. Die Unterbringung eines Hundes im Chalet setzt voraus, das dieser wohlerzogen und stubenrein ist. Entsprechende Hundeutensilien sind vom Gast selbst mitzubringen.
In allen Chalets ist Rauchverbot für sämtliche Substanzen, Tabak und Cannabis. Wird im Chalet Rauchgeruch oder ein nicht angemeldetes Tier festgestellt, wird eine Grundreinigungsgebühr von 200 € in Rechnung fällig.
Wir stellen Ihnen in unseren Chalets auf Wunsch einen kostenfreien WLAN-Anschluss der Deutschen Telekom zur Verfügung. Der Anmelder-in / Bucher-in übernimmt gesamtschuldnerisch Haftung für sich und alle Mitreisenden für den Nutzungszeitraum. Sollten durch die Internetbenutzung zusätzliche Kosten verursacht werden, gehen diese ausschließlich zu Lasten des Gastes und werden vollumfänglich geltend gemacht.
Die Schültke & Schültke GbR übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsanspruch gegen die Schültke & Schültke GbR, die sich auf materielle und ideelle Schäden beziehen, welche durch Nutzung und Nichtnutzung der dargestellten Informationen oder durch Nutzung fehlerhafter und nicht vollständiger Informationen verursacht wurde, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Surfgeschwindigkeit ist abhängig von der Deutschen Telekom. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Verantwortung/ Schadenersatz. Ausfälle des Internets von Seiten der Telekom gehen nicht zu Lasten des Vermieters und können an Wochenende und Feiertagen nicht behoben werden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Chalets auftreten, wird sich das Chalet auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von §§ 701 ff. BGB haften die Chalets nur bei Vorsatz- oder grober Fahrlässigkeit. Eine Verwahrung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückhaltung sind für den Gast nur bei unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung der Chalets – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – ist beitragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Logispreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Wasserschaden, Streik o.ä.) oder sonstiger von den Chalets nicht zu vertretender Hinderungsgründe (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre der Chalets, behält sich das Chalet das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Gast/ Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadenersatz zusteht. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast gegenüber den Chalets.
Weitere Vereinbarungen werden zwischen den Vertragspartnern nicht geschlossen. Entsprechende Änderungen des Vertrages, Ergänzungen und Erweiterungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihre Familie Schültke & Team